Bauen & Sanieren
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Bodenbelagsarbeiten
Ob Teppich PVC Laminat oder Fliesen wir bieten ihnen gerne ein kostenloses Beratungs Gespräch vor Ort.
Malerarbeit
Fliesenleger
Wir führen jegliche Fliesenarbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bis ins kleinste Detail durch und sorge dafür, dass Sie sich über den Glanz jeder Fliesenfläche in Ihrem Heim freuen können!
Komplettsanierung
Eine komplette Renovierung enthält die Erneuerung der Böden, das Streichen aller Wände und Decken, neue Tapeten oder Fliesen sowie eine Erneuerung von Bad, Renovierung vom Keller bis Dachboden
Trockenbau
Der Trockenbau beinhaltet raumbegrenzende und bauteilbekleidende Konstruktionen des Ausbaus insbesondere für Wand, Decke und Boden.
Bodenbelagsarbeiten
Ob Teppich PVC Laminat oder Fliesen wir bieten ihnen gerne ein kostenloses Beratungs Gespräch vor Ort.
Malerarbeit
Fliesenleger
Wir führen jegliche Fliesenarbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bis ins kleinste Detail durch und sorge dafür, dass Sie sich über den Glanz jeder Fliesenfläche in Ihrem Heim freuen können!
Komplettsanierung
Eine komplette Renovierung enthält die Erneuerung der Böden, das Streichen aller Wände und Decken, neue Tapeten oder Fliesen sowie eine Erneuerung von Bad, Renovierung vom Keller bis Dachboden
Trockenbau
Der Trockenbau beinhaltet raumbegrenzende und bauteilbekleidende Konstruktionen des Ausbaus insbesondere für Wand, Decke und Boden.
Malerarbeiten Bodenbelagsarbeiten Fliesenlieger Trockenbau Komplettsanierung
Zuverlässig Kompetent und Preiswert führen wir eine hochwertige Renovierung durch. Kostenlos und unverbindlich kommen wir zu dem Objekt und beraten Sie zum Themen : Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenlegen, Trockenbau und Komplettsanierung. Seriös bewerten wir den Auftrag und erstellen Ihnen ein kostenloses Festpreisangebot.
In diesem Angebot sind alle anfallende Kosten der Leistung einschließlich der Personal, Betriebs und Entsorgungskosten beinhaltet.
Mit Wertanrechnung Nehmen sie einfach kontakt mit uns auf! Anfrageformular
Sie ereichen uns Montag-Freitag von 07:00-17:00 Uhr
Tel: (0800) 00 10626
Service Hotline (0 ct/min)
Erfahrung & Leidenschaft
Hier fließen jahrelange Erfahrung und Leidenschaft zum Handwerk zusammen.
Professionelle Umsetzung
Mit Clever Entrümpeln haben Sie Profis an der Seite wenn es um Sachen Renovierung geht
Online Angebot / Besichtigung
Ob im Internet oder flexibel wir sind stets erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter.
Kostenlos / Unverbindlich
Ein Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Angebot erhalten und beauftragen.
Schnelle Lösungen
Nehmen Sie einfah Kontakt mit uns auf und wir finden für Ihr Problem eine passende Lösung.
Ihr professioneller Dienstleister für Renovierungen
Enthält der Mietvertrag eine entsprechende Klausel?
Stellt sich die Frage nach dem streichen bei Auszug, sollte ein Blick in den Mietvertrag der erste Schritt sein. Ist dort eine Klausel zu Schonheitsreparaturen oder zum renovieren enthalten? Wenn nicht dann ist der Fall sofort klar.
Wo keine mietvertragliche Vereinbarung existiert, muss beim Auszug auch nicht renoviert werden.
Strttig können nur noch Schäden sein,die durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache verursacht sind. Das wäre etwa bei einer Veränderung der Mietwohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter der Fall oder durch unzureichendes Hetzen in Lüften.
Kommunikation ist alles. Neben dem Vertrag und der Rechtslage empfiehlt sich das eigene Rechtsempfinden und ein offenes Gespräch.
Oft stellt sich dabei schnell heraus, welche Erwartungshaltung und Bereitschaft sich im Einzelfall tatsächlich gegenüberstehen. Gehen diese nicht allzu weit auseinander, finden sich meist leicht Kompromisse.
So können beide Vertragsparteien mit einer guten Erfahrung auseinander und in ein neues Vertragsverhältnis gehen.
Es kursiert in sozialen Medien das Gerücht, es gäbe zum renovieren bei Auszug ein neues Gesetz. Das trifft nicht zu. Vielmehr gibt es immer wieder aktuelle Urteile (renovieren bei Auszug BGH), die wie in 1.2 beschrieben, welche die Auslegung oder Wirksamkeit von vertraglichen Vereinbarungen zum renovieren bei Auszug (Mietrecht) betreffen.